In diesem Blogbeitrag möchte ich Ihnen einen Überblick über die neuen und geplanten Fördermittel im Jahr 2023 und die entsprechenden Anlaufstellen geben. Alle Links dazu habe ich hier für Sie zusammen getragen.
Fördermittel für den Neubau
Fördermittel für Bestandsimmobilien
Fördermittel für Familien mit Kindern
sonstige Fördermittel
Fördermittel für den Neubau
In diesem Bereich ging es im letzten Jahr ja sehr turbulent zu. Es wurden neue Programme von der KfW aufgelegt, deren Fördertöpfe dann im Null Komma Nichts wieder leer waren. Einzelne Sparten gab es, von denen aktuell nur noch das Effizienzhaus 40NH übrig geblieben ist.
Effizienzhaus 40NH der KfW
Dieses Programm wird jedoch zum 28.02.2023 eingestellt. Wenn Sie hierzu noch einen Antrag über eine Bank oder über mich stellen wollen, müssen Sie sich also beeilen. Für den Antrag muss nämlich mindestens der Statiker die wärmeschutztechnischen Berechnung anstellen, um die Bestätigung für die KfW ausfüllen zu können. Und für diese Berechnung muss die Hausplanung insgesamt abgeschlossen sein, also in den nächsten 2 bis 3 Wochen. Das sind die Eckdaten des Förderprogramms:
zinsgünstiger Förderkredit bis zu 120.000 Euro
Tilgungszuschuß bis zu 6.000 Euro (5% des Förderkredits)
Förderkredit zur Baubegleitung 10.000 Euro
Tilgungszuschuß Baubegleitung von 5.000 Euro
Konditionen und Förderbedingungen finden Sie HIER (KLICKEN)
Der Tilgungszuschuß wird nach Abschluß der Maßnahmen dann als Sondertilgung auf das Darlehen angerechnet. Sie müssen also weniger zurück zahlen.
Wenn Sie Fragen zu den Förderbedigungen haben, dann zögern Sie nicht und kommen auf mich zu. Sie können dazu die Kommentarfunktion unter diesem Beitrag nutzen, mich über das Chatfenster sofort anschreiben (dann bekommen Sie auch sofort eine Antwort) oder Sie vereinbaren einfach einen kostenlosen Beratungstermin, telefonisch oder online: Hier geht es zum Online-Terminkalender (KLICKEN).
Neues Förderprogramm ab 01.03.2023
Klimafreundlicher Neubau wird das neue Programm heißen und es soll 750 Millionen Fördertopf pro Jahr betragen. Folgende Förderkriterien sind geplant:
zinsgünstiger Förderkredit über die KfW
100.000 Euro pro Wohneinheit für ein Effizienzhaus40
150.000 Euro pro Wohneinheit für ein Effizienzhaus40 mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen Plus oder Gebäude Premium
Zinsbindung 10 Jahre
keine Tilgungszuschüsse mehr
Die Zinssätze können natürlich erst ab dem 01.03.2023 veröffentlicht werden. Wenn Sie können, sollten Sie also noch die alten Förderkriterien bis zum 28.02. sichern.
Fördermittel für Bestandsimmobilien für Käufer und Eigentümer
Wenn Sie eine Bestandsimmobilie besitzen oder kaufen, und diese energieeffizient sanieren möchten, gibt es zwei Anlaufstellen für Sie. Die KfW fördert diesen Bereich mit einem zinsgünstigen Darlehen und die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vergibt Zuschüsse zu Ihrem Vorhaben.
Zuschüsse über die BAFA
Die BAFA fördert viele verschiedene Maßnahmen, indem Sie 15 bis 40% der entstandenen Kosten als Zuschuß an den Antragsteller auszahlt. Hierzu muss der Antrag meist vor Beauftragung des Unternehmens gestellt werden und es sind spezielle Bestätigungen und Garantien seitens der Unternehmens erforderlich. Sie sollten also immer vorher klären, ob der Unternehmer/Handwerker diese Bestätigung ausstellen kann und will. Dann müssen Sie in Vorleistung gehen und alle Anträge und Nachweise online über ein Portal hochladen. Das macht den gesamten Prozess von Beantragung bis zur Auszahlung sehr einfach (von den Förderbedingungen einmal abgesehen).
Sie können Zuschüsse beispielsweise für Wärmepumpen, Solarthermie, Dach- und Fassadendämmung, Fenster, Haustüren, Sonnenschutz, Heizungsoptimierung, alles auch inkl. Fachplanung und Baubegleitung bekommen. Genauere Informationen zu den Zuschüssen erhalten Sie HIER (KLICKEN).
Förderkredite über die KfW
Die KfW-Mittel werden grundsätzlich nur über eine Bank gewährt und nicht jede Bank gewährt jedes KfW-Programm. Hierzu also bitte bei der Bank nachfragen. Alle Sanierungen müssen das Haus zu einem Effizienhaus machen, was in der Regel einen Energieberater bedingt, der die Maßnahmen begleitet und entsprechende Bestätigungen ausfüllt. Die Förderkriterien sehen wie folgt aus:
zinsgünstiger Förderkredit bis zu 150.000 Euro
5-25% Tilgungszuschuß
zusätzlich 10% Zuschuß, wenn das Haus den 25% der energetisch schlechtesten Häuser gehört
zusätzlich 15% Zuschuß für serielle Sanierung
die Fachplanung und Baugleitung wird mit 50% der Kosten bezuschußt
die Materialkosten für Eigenleistung sind ab 01.01.2023 auch zuschußfähig (nur mit Baubegleitung)
Der Tilgungszuschuß wird nach Abschluß der Maßnahmen dann als Sondertilgung auf das Darlehen angerechnet. Sie müssen also weniger zurück zahlen.
Wenn Sie Fragen zu den Förderbedigungen haben, dann zögern Sie nicht und kommen auf mich zu. Sie können dazu die Kommentarfunktion unter diesem Beitrag nutzen, mich über das Chatfenster sofort anschreiben (dann bekommen Sie auch sofort eine Antwort) oder Sie vereinbaren einfach einen kostenlosen Beratungstermin, telefonisch oder online: Hier geht es zum Online-Terminkalender (KLICKEN).
Fördermittel für Familien mit Kindern
Hierbei handelt es sich um ein Eigenkapitalersatzdarlehen, das ab dem 01.06.2023 über die Bank bei der KfW beantragt werden kann. Das bedeutet, dass die Bank dieses Darlehen wie Eigenkapital behandelt, es also unter anderem auch die Konditionen für das Erstrangdarlehen der Bank verbessert. Dadurch kommen dann mehr Familie in die Position, sich überhaupt Gedanken über den Erwerb eines Eigenheims machen zu können.
Die Förderbedingungen sind aktuell natürlich noch nicht vollständig bekannt. Geplant ist derzeit folgendes:
Darlehensbetrag 140.000 bis 240.000 Euro
keine Kinder, keine Förderung
max. 60.000 Euro zu versteuerndes Einkommen (diese Position finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid)
für jedes weitere Kind dürfen Sie 10.000 Euro mehr zu versteuerndes Einkommen verdienen
Hierzu gibt es aktuell leider nur diese Pressemitteilung des deutschen Bundestages (KLICKEN), sobald es hierzu offizielle Nachrichten gibt, werde ich diese natürlich umgehend verbreiten.
sonstige Fördermittel
Die Förderbanken der verschiedenen Bundesländer bieten auch eine Vielzahl von Fördermitteln zu verschiedenen Themen an. Da ich in NRW wohne, kann ich hier zwei Beispiele der NRW.Bank nennen:
- NRW.Zuschuss Wohneigentum (KLICKEN)
- Nordrhein-Westfalen verlängert das Zuschussprogramm für Eigentümer (KLICKEN)
Die anderen Förderbanken finden Sie hier:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Hamburgische Investitions-und Förderbank
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Saarländische Investitionskreditbank
L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Wenn Sie unabhängig von Fördermitteln einmal grundsätzlich wissen wollen, ob Ihre Finanzierung überhaupt machbar ist, können Sie jederzeit mein kostenloses Kalkulationstool HIER herunterladen und selber einmal nachrechnen. Natürlich helfe ich Ihnen auch hier gerne weiter.
Einfach eine Frage in der Kommentarfunktion oder mir persönlich im Chat stellen. Ich freue mich über jede Anfrage.
Herzliche Grüße
Ihr Stefan Schulze