Viele meiner Kunden, die ohne oder mit nur wenig Eigenkapital finanziert haben, waren froh, überhaupt eine Darlehenszusage bekommen zu haben. Da die Banken das wissen, erheben sie bei diesen und anderen Kunden einfach Gebühren, die als alltäglich verkauft werden. Tatsächlich handelt es sich zum Teil aber um Entgelte, die gar nicht erhoben werden dürfen.
Selbst wenn von der Kreditvergabe ein Sachverständiger zur Ermittlung des Immobilienwertes beauftragt wird, dürfen diese Kosten nicht dem Kunden aufs Auge gedrückt werden. Das Landgericht Stuttgart hat mit seinem Urteil Az: 20 O 9/07 vom 24.04.2007 die Übertragung der Kosten für Wertermittlung auf den Kunden für unzulässig und rechtswidrig erklärt. Das ist eigentlich auch ganz logisch: haben Sie oder kennen Sie jemanden, der von seiner Bank ein Wertgutachten für sein Haus bekommen hat, nachdem sie es finanziert hat? Also ich kenne niemanden.
Ich will damit klar stellen, dass die Banken alle in eigenem Interesse handeln, wenn Sie einen Sachverständigen losjagen und nicht im Interesse des Bankkunden. Also dürfen sie dem Kunden auch nicht die Kosten aufs Auge drücken.
In dem beschriebenen Prozess hat die Bank nach dem Urteil Berufung beim Landgericht Stuttgart eingelegt und wieder verloren. Und jetzt kommt die größte Sauerei: damit aus diesem Urteil keine Grundsatzentscheidung für alle Bankkunden wurde, hat die entsprechende Bank die Berufung zurück gezogen. So können alle Banken weiter unzulässige Gebühren verlangen, wenn der Kunde sich nicht dagegen wehrt.
Sollte sich Ihre Bank weigern, entstandene Wertermittlungsgebühren zu erstatten, konfrontieren Sie sie mit dem oben genannten Urteil. Sollte das auch nichts helfen, hilft nur noch der Weg zum Anwalt. Aber der sollte sich auf jeden Fall lohnen. Denn der weiß auch, wie lange Sie nachträglich diese Gebühren noch zurück holen können.
Viel Erfolg dabei!
Stefan Schulze